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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Der Tapetenkeller   

§ 1. Allgemeines  

a. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche - auch künftige - geschäftliche Beziehungen, insbesondere Lieferungen, Leistungen und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen der Fa. Der Tapetenkeller und ihren Kunden. Abweichende Vereinbarungen und   Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen, sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Fa. Der Tapetenkeller schriftlich   bestätigt werden. Wir bitten insoweit von Änderungswünschen abzusehen.
b. Den Einkaufsbedingungen oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
c. Spätestens mit der Entgegennahme der gelieferten Ware gelten diese Verkaufs- und Lieferbedingungen als angenommen.  

§ 2. Angebote  

a. Die in Prospekten, Preislisten, Katalogen, Rundschreiben, sonstigen   Drucksachen, im Internet, oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, wie insbesondere Abbildungen, Beschreibungen, technische Daten sind unverbindlich. Für die Richtigkeit von Daten und   sonstigen Angaben in Herstellerprospekten, deren oder unserer Web-Sites   wird keine Haftung übernommen.
b. Die Fa. Der Tapetenkeller übernimmt keine Gewähr für Farb- und Strukturabweichungen bei der   Bildschirmdarstellung, da diese je nach technischer Gegebenheit anders   ausfallen können.
c. Irrtümer und Änderungen sind vorbehalten. Etwaige Abweichungen sind dementsprechend hinzunehmen, soweit und  solange sie für den Kunden zumutbar sind.  

§ 3. Auftragsbestätigung  

a . Telefonisch erteilte Aufträge sind grundsätzlich nicht mehr   stornierbar. Aufträge die per Telefax oder elektronisch (über das Internet etc.) Erteilt wurden sind für den Besteller nur dann   stornierbar, wenn die Stornierung gleichzeitig mit dem Auftrag oder vor dem Auftrag bei uns eingeht. Beanstandungen von Auftragsbestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich geltend zu machen. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Ware. Bei nachweislichen Preis- und Kostenerhöhungen zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin sind wir berechtigt,   eine entsprechende angemessene Preisberichtigung vorzunehmen, sofern   zwischen dem Vertragsabschluß und dem vereinbarten Liefertermin ein   Zeitraum von mehr als zwei Monaten liegt. Bei Extra bestellter Ware ist eine Stornierung nicht möglich .
b. Besitzer von Kundenkarten Akzeptieren unsere AGB mit Übernahme   einer Kundenkarte, sie haben diese sorgfältig aufzubewahren und vor Missbrauch zu schützen. Zum teil geben wir durch Vorlage dieser Ware aus  und versenden die Rechnung an den Kundenkarten Eigentümer. Dieser haftet für alle Waren die mit Vorlage seiner Kundenkarte ausgegeben werden. Bei Verlust ist es unbedingt notwendig diesen zu melden, damit die Kunden Nr. ungültig wird.  

§ 4. Lieferung  

a. Die Belieferung erfolgt soweit möglich umgehend nach vollständiger   Bezahlung der Ware durch den Käufer. Die Lieferung erfolgt auf  Rechnung  und Gefahr des Kunden ab Lager per UPS oder per Spedition oder  Post. Die  Gefahr geht bei Verlassen unseres Lagers auf den Käufer  über. Die Wahl  des Transportweges und der Transportmittel bleibt der  Fa. Der  Tapetenkeller vorbehalten. Kosten einer Versicherung ( auf  Wunsch )bei  Versand hat der Besteller zu tragen. Die Kosten für die  Verpackung und  die Entsorgung der Verpackung sind vom Käufer zu tragen.
b. Die Lieferung ist unverzüglich bei Empfang auf Vollständigkeit und Beschädigung sowie Mängelfreiheit zu prüfen.
c. Bei Umtausch-, Rücknahme- oder Gutschriftsersuchen, außerhalb der   gesetzlichen Rücknahmepflicht, deren Ursache die Fa. Der Tapetenkeller   nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher   Bestätigung. Hierauf hat der Kunde jedoch keinen Anspruch.   Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die mangelfreie Beschaffenheit   der Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand. Der zu erwartende   Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, abzüglich einer   Storno-/Bearbeitungsgebühr von 30% des Rechnungsbetrags.
d. Die   Fa. Der Tapetenkeller ist stets bemüht Liefertermine und Lieferfristen   einzuhalten. Angegebene Lieferfristen oder Liefertermine sind jedoch   stets unverbindlich. Es sei denn, es ist ausdrücklich ein Fixtermin   schriftlich vereinbart worden. Eine vereinbarte Lieferfrist ist im   übrigen eingehalten, wenn die Ware bis zum Fristablauf zum Transport aufgegeben oder bis zum Fristablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt   wurde.
e. Die Durchführung der erteilten Aufträge erfolgt   vorbehaltlich rechtzeitiger und genügender Belieferung durch unsere   Vorlieferanten. Sollte sich die Auslieferung der Ware verzögern, so kann   uns der Besteller eine Nachfrist von mindestens vierzehn Tagen setzen   und nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurücktreten. Für die   Einhaltung dieser Nachfrist durch die Fa. Der Tapetenkeller genügt die rechtzeitige Absendung der Ware bzw. die Übergabe an eine entsprechende Transportperson.
 f . Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen oder sonstigen   unvorhersehbaren Hindernissen, die wir trotz der nach den Umständen   zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können - gleich ob in unserem Betrieb oder bei einem Lieferanten eingetreten -, wie Betriebsstörungen,   behördliche Eingriffe, Verzögerungen der Lieferung von Waren und   Bauteilen, sonstige nicht richtige oder rechtzeitige Selbstbelieferung   befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen und im Falle der   Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht. Der Beginn und das Ende   solcher Lieferhindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Käufer unverzüglich mitteilen. Der Käufer hat das Recht, bei Verzug der Fa. Der  Tapetenkeller, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Kaufvertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit die Fa. Der Tapetenkeller oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht   Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft, ausgeschlossen. Wird durch   die oben genannten Ereignisse die Lieferung für die Fa. Der Tapetenkeller nachträglich unmöglich oder unzumutbar, so ist die Fa. Der   Tapetenkeller berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten.
g. Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Käufer alle  Angaben und Unterlagen übergeben hat, welche für die Ausführung des   Auftrages notwendig sind.
h. Die Lieferung von Teilmengen ist zulässig und solche Lieferungen gelten als selbstständige Leistungen.
i. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit  und  Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb von 7 Tagen so gilt die Ware als ordnungsgemäß und  vollständig  geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel  handelt, der bei  der Untersuchung nicht erkennbar war.
j. Die Versandkosten betragen in Deutschland siehe Gebührentabelle, oder Aufwand plus kosten je Versandfirma.
k.   Bei ausverkauften Artikeln ist die Fa. Der Tapetenkeller nicht zur   Lieferung verpflichtet. Die Fa. Der Tapetenkeller informiert den Käufer unverzüglich über nicht mehr lieferbare Artikel und erstattet umgehend   die bereits vom Käufer diesbezüglich geleisteten Zahlungen.
l. Da wir diverse Tapeten aus Original Herstellung ab ca.1950 in unseren  Warenbestand haben können wir keine Garantie auf gleicher Anfertigung  oder Chargen gewährleisten es ist damit zu rechnen das diverse Tapeten kleine Farbabweichungen aufweisen, zustand einiger Tapetenrollen sind dem Alter entsprechend z.B. ( nicht mehr Eingeschweißt)  

§ 5. Abnahme  

a. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung abzunehmen bzw. durch einen Bevollmächtigten abnehmen zu lassen.
b. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so kann die Fa. ihm eine Nachfrist von 7 Tagen mit der Maßgabe setzen, dass nach dem   ergebnislosen Ablauf die Fa. Der Tapetenkeller zum Rücktritt vom   Vertrag berechtigt ist und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen kann. Der Schadensersatzanspruch umfasst alle im Zusammenhang mit der   Abwicklung des Rechtsgeschäftes gemachten Aufwendungen sowie den   entgangenen Gewinn.  

§ 6. Zahlungsbedingungen  

a. Die Zahlung  erfolgt generell direkt oder per Rechnung ohne Skontoabzug die Ware   bleibt Eigentum der Firma Der Tapetenkeller bis zur vollständigen   Bezahlung.
b. Wird in Einzelfällen die Zahlung über einen Treuhandservice oder eine ähnliche Dienstleistung gewählt, so sind   sämtliche entstehende Kosten vom Käufer zu tragen zzgl. einer   Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro.
c. Es wird ausdrücklich darauf   hingewiesen, dass der Käufer bei Kauf auf Rechnung gemäß § 286 Abs. 3 BGB ohne weitere Mahnung in Verzug gerät, wenn er die Rechnung nicht   binnen 5 Tagen ausgleicht bzw. ein früheres Zahlungsziel vereinbart   wurde. Die gesetzlichen Verzugszinsen belaufen sich bei Zahlungsverzug   bei einem Verbraucher auf 5 % Zinsen und bei einem Unternehmer auf 8 %   Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behalten wir uns ausdrücklich vor. Ferner werden   Mahnkosten in Höhe von 10,00 Euro je Mahnung vereinbart.
d. Im   Falle des Verzuges des Käufers sind wir berechtigt, sämtliche   Lieferungen an den Käufer, auch aus anderen Vertragsverhältnissen, zu verweigern. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen,   soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
e. Wir   können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die   Eröffnung des Insolvenz- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die   Ablehnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über eine   Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt   werden.  

§ 7. Gewährleistung und Rügepflicht  

a. Die   Gewährleistungsfrist beträgt beim Kauf eines Verbrauchers (im Sinne des §   13 BGB) 2 Jahre in allen anderen Fällen – soweit gesetzlich möglich - 1 Jahr. Bei gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistungsdauer für   Verbraucher isd § 13 BGB 1 Jahr ab Lieferdatum, in allen anderen Fällen   ist die Gewährleistung – soweit gesetzlich möglich - ausgeschlossen. Handelsübliche   oder geringe Abweichungen in Qualität, Gewicht, Dicke, Größe, Breite,   Ausrüstung, Musterung und Farben der Ware begründen keinerlei Ansprüche   des Käufers, insbesondere nicht auf Gewährleistung. Keine Gewähr   übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder   unsachgemäßer Verwendung, unsachgemäßer Verarbeitung (z.B. beim Tapezieren), Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter   oder nachlässiger Behandlung entstanden sind, es sei denn, der Käufer  weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Erkennbare Mängel sind dann von den Mängelrügen ausgeschlossen,   wenn mit der Verarbeitung der Begonnen wurde. Die Ware muss vor dem   Verarbeiten geprüft und verglichen werden. Ihre Verarbeitung hat nach   den bekannten Kleberichtlinien zu erfolgen. Für die ganz gleichmäßige   Wirkung stoffartiger Tapeten wird keine Gewähr geleistet. Bei vielen Dessins spielt die Natur als Vorlage mit gewollten Unregelmäßigkeiten   oder Schattierungen. Diese Effekte machen die Eigenart vieler Tapeten   aus, und geben darum keinen Anlass zur Beanstandung. Bei versteckten   Mängeln können Mängelrügen nur dann anerkannt werden, wenn der Käufer oder dessen Abnehmer den Nachweis für geeignete Wandflächen, die Verwendung geeigneter Klebemittel, sachgemäßes Verarbeiten, normale   Beanspruchung im Rahmen der Einsatzempfehlung und einwandfreie Pflege erbringt. Der Beipackzettel des Tapetenherstellers muss vor der Verarbeitung unbedingt und sorgfältig gelesen werden!
b. Ansprüche des Käufers müssen schriftlich oder per Telefax gegenüber  der  Fa. Der Tapetenkeller angemeldet werden. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es ferner grundsätzlich erforderlich, daß eine genaue Fehlerbeschreibung und eine Kopie der mitgelieferten Rechnung, an uns gesendet werden. Die reklamierte Ware   muss frei bei uns eintreffen. Bei „unfrei” eingesandter Ware kann die   Annahme durch uns verweigert werden.
c. Wir sind nach unserer Wahl   zur Nacherfüllung oder Ersatzlieferung berechtigt. Erweist sich diese   wiederum als fehlerhaft, kann der Käufer nach Setzen einer angemessenen   Nachfrist die Minderung verlangen oder vom Kauf zurücktreten. Mängel   eines Teiles der Lieferung können, sofern der Rest für den Käufer verwertbar ist, nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen.
d. Weitergehende Schadensersatzansprüche oder Haftungsansprüche des   Käufers sind im gesetzlich zulässigen Maß ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden der Fa. Der Tapetenkeller, nicht für die Verletzung von   Leben, Körper, Gesundheit im Fall der Fahrlässigkeit, nicht bei der   Erfüllung von Kardinalspflichten oder in Bezug auf zugesicherte Eigenschaften. Die Fa. Der Tapetenkeller haftet gemäß ProduktHaftG, soweit dieses Gesetz Anwendung findet. Wenn und soweit eine Haftung   ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und   Erfüllungsgehilfen der Fa. Der Tapetenkeller.
e. Offenkundige Mängel müssen unverzüglich gerügt werden. Im kaufmännischen Verkehr gilt   ergänzend der § 377 HGB. Transportschäden müssen beim Transporteur   sofort gemeldet werden.
f. Eingriffe des Käufers oder eines von ihm beauftragten Dritten, während der Gewährleistungs- und Garantiezeit in   von uns gelieferte Waren, sind vom Käufer unaufgefordert bei der   Geltendmachung von Ansprüchen für uns nachvollziehbar darzulegen.
g. Die Abwicklung von Garantieansprüchen des Käufers außerhalb der  Gewährleistungszeit gegenüber dem Hersteller erfolgt nur aus Kulanz zu   den Bedingungen des Herstellers unter Ausschluss unserer Haftung, soweit   in unserem Bereich nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt   wurde. h. Wurde eine Lieferung durch die Fa. Der Tapetenkeller falsch zusammengestellt, werden die Kosten der Rücksendung übernommen. Weitere Ansprüche bestehen gegenüber der Fa. Der Tapetenkeller nicht. Im Falle der Falschlieferung wird das Rücksendeporto dem Käufer durch Überweisung auf sein Bankkonto erstattet.  

§ 8. Eigentumsvorbehalt  

a.  Die Fa. Der Tapetenkeller bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller   Forderungen einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) Eigentümer an den gelieferten Waren. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, die   Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen; darin liegt kein   Rücktritt vom Vertrag. Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht  ohne Hinweis auf unsere Rechte verfügen. Macht ein Dritter Rechte an   der Ware geltend, die in unserem Sicherungseigentum steht, sind diese   der Fa. Der Tapetenkeller innerhalb von 3 Kalendertagen schriftlich   anzuzeigen.
b. Die Verwahrung unseres Eigentums beim Kunden erfolgt unentgeltlich.
c. Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns ist unzulässig.
d. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Fa. Der Tapetenkeller anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines   Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
e. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird stets für uns   vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden   Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen   Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen   verarbeitenden Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung.
f. Der Käufer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu   verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des   Faktur-Endbetrages an uns ab.
g. Die im Eigentum der Fa. Der Tapetenkeller stehende Vorbehaltsware ist im kaufmännischen   Geschäftsverkehr für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an die Fa. Der Tapetenkeller abgetreten,  wobei diese die Abtretung annimmt.  

§ 9. Erfüllungsort und Gerichtsstand  

a. Erfüllungsort ist Hamburg. Versendet die Fa. Der Tapetenkeller auf   Verlangen des Käufers den Liefergegenstand nach einem anderen Orte als   dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die   Fa. Der Tapetenkeller die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der   sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt   ausgeliefert oder übergeben hat. Der Käufer trägt die Kosten der   Versendung ab dem Erfüllungsort (vgl. hierzu § 4 j).
b. Gegenüber   Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder   öffentlich-rechtlichem Sondervermögen etc. gilt für alle aus der   Geschäftsverbindung begründeten Ansprüche als Gerichtsstand und   Erfüllungsort Hamburg als vereinbart. Wir sind auch berechtigt, am Sitz   des Käufers zu klagen.
c. Hat der Käufer keinen allgemeinen   Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluß seinen  Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der   Bundesrepublik Deutschland, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies   gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers im   Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
d. Es gilt deutsches   Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über   Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG)   ist ausgeschlossen.  

§ 10. Datenschutz  

Die Fa. Der   Tapetenkeller geht mit den Käuferangaben und Daten sorgfältig, vertraulich und sensibel um. Der Käufer erklärt sich damit   einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten im Rahmen der   gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, zur Erfüllung   des Vertrages sowie der damit entstandenen Kundenbeziehung elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet werden. Erklärung im Sinne des § 28   des Bundesdatenschutzgesetzes. Des Weiteren stimmt der Käufer der   Verwendung seiner Email-Adresse zum Zwecke der Angebotsunterbreitung unter Ausschluss der Weitergabe an Dritte zu. Diese Zustimmung kann   jederzeit widerrufen werden. Senden Sie hierbei eine Email unter Angabe   der entsprechenden Email-Adresse an: E-Mail:   info@tapetenkeller.de  

§ 11. Urheberrecht  

Die  Internetseiten und Lichtbilder der Fa. Der Tapetenkeller genießt   urheberrechtlichen Schutz. Eine Nachahmung oder Entnahme von   Lichtbildern, Texten etc. ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Fa. Der Tapetenkeller statthaft. Die Lichtbilder genießen den Schutz des § 72 Urheberrechtsgesetz. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt und führen gemäß §§ 97, 98 Urheberrechtsgesetz   zu Unterlassungs-, Schadensersatz- und Vernichtungsansprüchen der Fa. Der Tapetenkeller. Als Schadensersatz pro unzulässige Vervielfältigung  wird mindestens ein Betrag in Höhe von 500,00 Euro geltend gemacht.  

§ 12. Salvatoresche Klausel  

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Kaufvertrages berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung bzw. eine solche Parteivereinbarung, die   dem wirtschaftlichen Willen der Parteien am nächsten kommt.  

Hamburg, im Januar 2003
Widerrufsbelehrung für Verbraucher gemäß § 312d BGB
Fa. Der Tapetenkeller
Budapesterstraße 51
20359 Hamburg Tel.: 040/4396422
Fax: 040/438878
Mail:   info@tapetenkeller.de  

a. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB haben im Versandhandel wir sind kein   Versandhandel wir liefern nur auf auf besondern Wunsch des Kunden ,es   ist jeden Kunden freigestellt Ware die bei uns im Ladengeschäft vorhanden ist zu begutachten und bei bedarf mitzunehmen , da wir alte   Tapetenrollen ab ca.1950 in unseren Bestand haben können wir auf diese   natürlich keine Garantie Betreff Farbabweichungen, Anfertigungsnr. u.s.w. geben auch keinerlei Mengengarantie. Ein Widerrufsrecht   besteht nicht bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation   angefertigt oder extra bestellt ,sonst wie auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten wurden oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, sowie die schnell verderben  oder deren Verfallsdatum überschritten ist.
b. Wir können bei der   Rückabwicklung eines Vertrages nur komplette Lieferungen (keine   Einzelrollen) und nicht ausgepackte Rollen zurücknehmen. Teilrücksendungen sind nicht zulässig. Teilrücksendungen gehen auf   Kosten des Käufers zurück. Alle Gegenstände, die Ihnen geliefert wurden,   müssen zurückgegeben werden. Verwenden Sie bitte immer eine   vollständige Verpackung für den Versand, die unseren Versandpaketen mit   allen Sicherungseinrichtungen entspricht. Schäden und Verzögerungen, die auf die Nichteinhaltung dieser Vorgaben zurückzuführen sind, gehen  zu  Lasten des Käufers.
c. Besitzer einer Kundenkarte unterstehen  einer  besonderen Sorgfallpflicht ,alle Waren die mit vorlage der  Kundenkarte  ausgegeben werden den Eigentümer dieser in Rechnung  gestellt. Sollte der  Verlust einer Kundenkarte nicht sofort bei uns  Schriftlich per Fax oder  Mail , gegebenfals Mündlich bekannt gegeben  werden ist der Kundenkarten  Besitzer für Schäden haftbar ,da wir an  allen Personen die eine  Kundenkarte vorzeigen Ware ausgeben .
d.
g. Nach Ablauf der  zweiwöchigen Widerrufsfrist bei Verbrauchern; oder bei Käufern, die nicht Verbraucher iSd § 13 BGB sind, erfolgt eine Warenrücknahme nur bei  nachweislich falscher Belieferung oder  Fehlerhafter Ware. Bei  Umtausch-, Rücknahme- oder Gutschriftsersuchen,  deren Ursache die Fa.  Der Tapetenkeller nicht zu vertreten hat, erfolgt  eine Abwicklung nur  nach schriftlicher Bestätigung durch uns. Hierauf  hat der Kunde jedoch  keinen Anspruch. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die  mangelfreie Beschaffenheit der Ware und deren  wiederverkaufsfähiger  Zustand. Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, abzüglich  einer Storno-/Bearbeitungsgebühr von  30% des Rechnungsbetrags. h. Nimmt ein Käufer, der nicht  Verbraucher iSd § 13 BGB ist, die verkaufte  Ware nicht ab, so sind wir  berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen  oder 60% des Kaufpreises  als pauschalisierten Schadens- und  Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, daß  ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines außergewöhnlich hohen  Schadens behalten wir uns das Recht vor, diesen  geltend zu machen. Für  die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers sind die  Fa. Der Tapetenkeller  berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Im Falle  außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behalten wir  uns das Recht vor,  diese geltend zu machen. Da wir die bestellte Ware in  unseren Räumen  lagern berechnen wir pro Tag 0,5 % des Waren Wertes.

Bei Tapetenherstellung ist eine Einrichtungsgebühr zu zahlen, auch wenn es nicht zum Druck der Tapeten ,Bilder kommt. Ware die Extra Bestellt wird kann nicht zurückgenommen werden sie muss vom   Besteller ( Käufer ) soweit sie Fehlerfrei ist abgenommen werden und  ist  ganz ohne Abzüge zu Bezahlen inkl. Versandkosten !  

Kollektionen Verleih ist eine freiwillige Leistung des Tapetenkellers dieser behält sich die höhe des Pfandes selbst vor. Sollte  der Rückgabetermin nicht eingehalten werden wird je nach   Kollektionswert je Tag eine Leihgebühr von 10% des Kollektionswertes in Rechnung gestellt. Bei Verlust einer Kollektion ist der Wert der   Kollektion zu ersetzen zuzüglich monatlich ein Umsatzverlust von 60 Euro   je nach verbleibender Laufzeit der Kollektion zu Zahlen.